Informationen zur Lehrveranstaltungs- und Prüfungsteilnahme
Neben dem Impfen bleibt das Maskentragen die wirksamste Maßnahme im Kampf gegen das Corona-Virus sowie gegen andere respiratorische Erreger. Daher ist dort, wo ein Abstand von zwei Metern nicht eingehalten wird (Eingänge, Sammelplätze, usw.), ab Betreten des Gebäudes, in dem sich der Lehrveranstaltungsraum befindet, bis zum Verlassen des Gebäudes sowie auch während der Lehrveranstaltung das Tragen einer Maske (FFP2 oder MNS) empfohlen. Das Tragen einer Maske ist nicht mehr verpflichtend.
Gegenwärtig wird bei der Teilnahme an Lehrveranstaltungen und Prüfungen die Erbringung eines Nachweises über eine lediglich geringe epidemiologische Gefahr für den Einlass in das Lehrveranstaltungs- bzw. Prüfungsgebäude nicht kontrolliert bzw. gefordert.
Studierende, die an COVID-19 erkrankt sind oder mit typischer COVID-19 Symptomatik (wie insbesondere Fieber, Husten, rinnende Nase, Halskratzen, Kurzatmigkeit, Geruch- und Geschmacksstörungen, Myalgien, unklare, neu aufgetretene Hautveränderungen, nicht nahrungsmittelbedingter Durchfall) oder von Verkehrsbeschränkungen für Personen mit positivem SARS-CoV-2-Test betroffen sind, dürfen an Lehrveranstaltungen nicht teilnehmen.
- Allgemeine Informationen zu Covid-19 finden Sie unter https://www.sozialministerium.at/Corona/allgemeine-informationen/regelungen-oesterreich.html.
- Informationen zu Corona-Testangeboten in Wien finden Sie unter https://coronavirus.wien.gv.at/testangebote/.
- Informationen zur Corona-Schutzimpfung finden Sie unter https://www.sozialministerium.at/Corona/allgemeine-informationen/corona-schutzimpfung.html
Stand: 21.03.2023
Die in der jeweiligen Lehrordination oder im jeweiligen Lehrkrankenhaus geltenden Sicherheits- und Hygienemaßnahmen könnten von dem oben dargestellten Vorgehen bei Lehrveranstaltungen bzw. Prüfungen abweichen, sind aber selbstverständlich auch in Zusammenhang mit SARS-CoV-2 einzuhalten.
Einreichen von Unterlagen
Um an einem Universitätslehrgang der Medizinischen Universität Wien teilnehmen zu können, müssen Sie durch entsprechende Dokumente belegen, dass Sie alle Zulassungsvoraussetzungen erfüllen. Üblicherweise müssen Sie diese Dokumente im Original oder als beglaubigte Kopie vorlegen.
Als Teil der Corona-Schutzmaßnahmen nehmen wir diese Dokumente bis auf weiteres als Scan per E-Mail an postgraduate@meduniwien.ac entgegen. Wir überprüfen die Angaben und verlangen nur bei Unklarheiten de Vorlage der Originaldokumente. Weitere Informationen zur Zulassung bekommen Sie hier.